Suche

 
texxas

Fernabsatzrecht

Warum Sie etwas über Fernabsatzverträge wissen sollten

Haben Sie schon einmal erlebt, dass Sie online etwas gekauft haben und es kurze Zeit später doch nicht mehr behalten wollten? Haben Sie schon einmal etwas aus einem Katalog per Versandhandel gekauft und waren enttäuscht, als Sie die Ware zu Hause ausgepackt gesehen haben?

Wussten Sie schon, dass Sie viele online gekauften Produkte auch dann ohne weitere Kosten an den Verkäufer zurückgeben können, wenn Sie Ihnen nicht gefallen oder Sie es sich sogar ohne besonderen Grund anders überlegt haben?

Aus einem Fernabsatzvertrag erwachsen Ihnen als Kunden verschiedene Rechte, die Sie im Vergleich zu einem im Ladenlokal abgeschlossenen Kauf nicht haben. Sie können sich als Fernabsatzkunde für oder gegen ein Produkt erst dann frei entscheiden, wenn Sie alle Ihre Rechte kennen, die damit zusammenhängen. Insofern sollten Sie hierüber Bescheid wissen!

Was passiert, wenn Sie widerrufen haben?

Wenn Sie den Vertragsabschluß widerrufen haben, sind sowohl Sie als auch der Unternehmer verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das bedeutet beispielsweise Geld zurück gegen Ware.

Ist Ihnen die Ware zugesandt worden, haben Sie nach Ausübung des Widerrufsrechts die Pflicht, diese Ware an den Unternehmer zurückzusenden, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Der Unternehmer trägt die Gefahr der Rücksendung, d.h. wenn die Ware abhanden kommt oder beschädigt wird, ist das ein Problem des Unternehmers. Sie als Verbraucher sind nach Absenden der Ware jedenfalls von der Pflicht der Rückgabe frei geworden. Da ab einem Warenwert von 40 € auch die Kosten der Rücksendung dem Unternehmer zur Last fallen, bietet es sich also an, dass Sie ihm die Ware per Nachnahme senden.

Wenn die Ware nicht per Paket zu versenden ist, muss der Unternehmer die Ware abholen. In diesem Fall ist es angezeigt, gleich im Rückgabeverlangen die Ware dergestalt anzubieten, dass sie durch den Unternehmer abgeholt werden kann ("Gleichzeitig teile ich Ihnen mit, dass die Ware unter meiner oben angegebenen Adresse zur Abholung bereit liegt."). Hierdurch vermeiden Sie es, sich selbst in Verzug mit der Rückgabe der Ware zu setzen.

Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 40,00 € (Bruttopreis) können die Kosten der Rücksendung Ihnen als Verbraucher auferlegt werden. Hierzu genügt eine entsprechende Klausel im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers. Prüfen Sie dies.

Es gilt dabei zu beachten, daß diese Sonderregel nur bei Verträgen gilt, die Ihnen ein Widerrufsrecht einräumen, nicht dagegen bei Verträgen über die Lieferung von Ware, nach denen Sie nur ein Rückgaberecht haben (s.o.). Sofern Ihnen ein Rückgaberecht zur Seite steht, muss der Unternehmer auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung tragen. Sie finden diese Sonderregeln vor allem im Versandbuchhandel. Prüfen Sie also Ihre Vertragsbedingungen, bevor Sie Widerruf oder Rückgabe ausüben.

Ganz allgemein ist es natürlich zu empfehlen, sich so früh wie möglich nach dem Vertragsschluss oder dem Erhalt der Ware zu entscheiden, ob Sie alles wieder rückgängig machen wollen und dann umgehend die Ware zurückzusenden, bzw. den schriftlichen Widerruf abzusenden.

top

Was passiert mit einem sogenannten "verbundenen Vertrag" im Falle eines Widerrufs?

Einen verbundenen Vertrag haben Sie abgeschlossen, wenn Ihnen der Unternehmer einen Kredit zur Finanzierung des geschuldeten Entgelts gewährt. Dabei kann als Kreditgeber auch ein Dritter (beispielsweise eine unabhängige Bank) in Frage kommen, so dass Sie enge Vertragsbeziehungen zum liefernden Unternehmer und zur kreditgebenden Bank hergestellt haben.

Wenn Sie sich sowohl vom Fernabsatzvertrag als auch dem finanzierenden Kreditvertrag lösen wollen, genügt es, den Fernabsatzvertrag zu widerrufen. Wichtig dabei ist es, das Widerrufsrecht, nicht das Rückgaberecht auszuüben. Nur der Widerruf des Fernabsatzvertrages hat die Folge, dass Sie auch nicht mehr an den damit verbundenen Kreditvertrag gebunden sind und das Recht haben, sich mit einer Widerrufserklärung von zwei Verträgen zu lösen. Allerdings sind Sie in diesem Fall natürlich auch verpflichtet, den empfangenen Darlehensbetrag an den Kreditgeber zurückzuerstatten.

Sollten Sie in Ihrer Widerrufserklärung versehentlich den Kreditvertrag anstelle des Fernabsatzvertrages wiederrufen, schadet dies nicht. Die Erklärung gilt als Widerruf Ihres Fernabsatzgeschäfts und des Kreditvertrages. Obwohl der Widerruf gegenüber dem Kreditgeber erklärt wurde, ist er gegenüber dem Unternehmer wirksam.

Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, durch entsprechende Beschränkung in der Widerrufserklärung den Widerruf tatsächlich nur auf den Kreditvertrag zu beschränken und damit am Liefervertrag selbst festzuhalten.

top

© 2004 - 2009 Rechtsanwalt Stefan Maas