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Fernabsatzrecht

Warum Sie etwas über Fernabsatzverträge wissen sollten

Haben Sie schon einmal erlebt, dass Sie online etwas gekauft haben und es kurze Zeit später doch nicht mehr behalten wollten? Haben Sie schon einmal etwas aus einem Katalog per Versandhandel gekauft und waren enttäuscht, als Sie die Ware zu Hause ausgepackt gesehen haben?

Wussten Sie schon, dass Sie viele online gekauften Produkte auch dann ohne weitere Kosten an den Verkäufer zurückgeben können, wenn Sie Ihnen nicht gefallen oder Sie es sich sogar ohne besonderen Grund anders überlegt haben?

Aus einem Fernabsatzvertrag erwachsen Ihnen als Kunden verschiedene Rechte, die Sie im Vergleich zu einem im Ladenlokal abgeschlossenen Kauf nicht haben. Sie können sich als Fernabsatzkunde für oder gegen ein Produkt erst dann frei entscheiden, wenn Sie alle Ihre Rechte kennen, die damit zusammenhängen. Insofern sollten Sie hierüber Bescheid wissen!

Was müssen Sie beim Widerruf beachten?

Es gibt bestimmte, vom Gesetz vorgeschriebene Fristen, bis wann der Widerruf zu erfolgen hat. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Vertragsabschluss bei Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Belehrung widerrufen oder bei Warenlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Wenn der Unternehmer aber Fehler bei der Belehrung macht oder sogar keine Belehrung über das Widerrufsrecht vornimmt, dann wirkt sich dies zu Ihren Gunsten aus, indem sich Ihre Widerrufsfrist verlängert. Die unterschiedlichen Fehler, die ein Unternehmer bei seinen Belehrungen machen kann, haben verschieden lange Widerrufsfristen zur Folge. Deshalb müssen Sie zunächst etwas über die Pflichten des Unternehmers wissen:

Pflichten des Unternehmers

Der Unternehmer hat die Pflicht, Sie als Verbraucher über Ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht schriftlich (beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail) und ordnungsgemäß zu belehren.

Die Belehrung muss im wesentlichen über folgendes informieren:

1.) Hinsichtlich der Bedingungen und Einzelheiten über den Widerruf:

  • das Recht zum beliebigen und an keine Voraussetzungen gebundenen Widerruf,
  • die Zwei-Wochen Frist und den Fristbeginn,
  • Inhalt, Form und die möglichen Alternativen des Widerrufserklärung (z. B. bloße Rückgabe der Ware durch Rücksendung),
  • Fristwahrung bereits durch Absendung der Widerrufserklärung,
  • Name und Anschrift des Widerrufsempfängers,
  • die Belehrung muss klarstellen, auf welchen Vertrag sie sich bezieht.
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2.) Hinsichtlich der Vertragsbedingungen:

  • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts,
  • Identität und vollständige Anschrift des Unternehmers,
  • Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung und Aufklärung des Kunden, wie der Vertrag zustande kommt (z. B. Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung, Warenauslieferung),
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat (z. B. Datenbank- oder Zeitungsabonnement),
  • den Preis der Ware einschließlich Steuern, Verpackungs- und aller sonstigen Preisbestandteile,
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
  • Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,
  • Kosten, die Ihnen als Verbraucher durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (Fax, E-Mail, Telefon) entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife hinausgehen,
  • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.

Die Belehrung des Unternehmers muss inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein. Sie muss sich durch Farbe, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben.

Was passiert, wenn der Unternehmer nicht ordnungsgemäß belehrt?

Der Unternehmer kann bei seiner Belehrung mehrere Fehler machen, die sich für ihn nachteilig auswirken.

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© 2004 - 2009 Rechtsanwalt Stefan Maas