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Haben Sie schon einmal erlebt, dass Sie online etwas gekauft haben und es kurze Zeit später doch nicht mehr behalten wollten? Haben Sie schon einmal etwas aus einem Katalog per Versandhandel gekauft und waren enttäuscht, als Sie die Ware zu Hause ausgepackt gesehen haben?
Wussten Sie schon, dass Sie viele online gekauften Produkte auch dann ohne weitere Kosten an den Verkäufer zurückgeben können, wenn Sie Ihnen nicht gefallen oder Sie es sich sogar ohne besonderen Grund anders überlegt haben?
Aus einem Fernabsatzvertrag erwachsen Ihnen als Kunden verschiedene Rechte, die Sie im Vergleich zu einem im Ladenlokal abgeschlossenen Kauf nicht haben. Sie können sich als Fernabsatzkunde für oder gegen ein Produkt erst dann frei entscheiden, wenn Sie alle Ihre Rechte kennen, die damit zusammenhängen. Insofern sollten Sie hierüber Bescheid wissen!
Es gibt bestimmte, vom Gesetz vorgeschriebene Fristen, bis wann der Widerruf zu erfolgen hat. Grundsätzlich müssen Sie Ihren Vertragsabschluss bei Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Belehrung widerrufen oder bei Warenlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Wenn der Unternehmer aber Fehler bei der Belehrung macht oder sogar keine Belehrung über das Widerrufsrecht vornimmt, dann wirkt sich dies zu Ihren Gunsten aus, indem sich Ihre Widerrufsfrist verlängert. Die unterschiedlichen Fehler, die ein Unternehmer bei seinen Belehrungen machen kann, haben verschieden lange Widerrufsfristen zur Folge. Deshalb müssen Sie zunächst etwas über die Pflichten des Unternehmers wissen:
Der Unternehmer hat die Pflicht, Sie als Verbraucher über Ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht schriftlich (beispielsweise per Brief, Fax, E-Mail) und ordnungsgemäß zu belehren.
Die Belehrung muss im wesentlichen über folgendes informieren:
Die Belehrung des Unternehmers muss inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein. Sie muss sich durch Farbe, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben.
Der Unternehmer kann bei seiner Belehrung mehrere Fehler machen, die sich für ihn nachteilig auswirken.
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