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Fernabsatzrecht

Warum Sie etwas über Fernabsatzverträge wissen sollten

Haben Sie schon einmal erlebt, dass Sie online etwas gekauft haben und es kurze Zeit später doch nicht mehr behalten wollten? Haben Sie schon einmal etwas aus einem Katalog per Versandhandel gekauft und waren enttäuscht, als Sie die Ware zu Hause ausgepackt gesehen haben?

Wussten Sie schon, dass Sie viele online gekauften Produkte auch dann ohne weitere Kosten an den Verkäufer zurückgeben können, wenn Sie Ihnen nicht gefallen oder Sie es sich sogar ohne besonderen Grund anders überlegt haben?

Aus einem Fernabsatzvertrag erwachsen Ihnen als Kunden verschiedene Rechte, die Sie im Vergleich zu einem im Ladenlokal abgeschlossenen Kauf nicht haben. Sie können sich als Fernabsatzkunde für oder gegen ein Produkt erst dann frei entscheiden, wenn Sie alle Ihre Rechte kennen, die damit zusammenhängen. Insofern sollten Sie hierüber Bescheid wissen!

Fernabsatz - was ist das?

Die Antwort ist einfach: ein Geschäft, das aus der Ferne getätigt wird, d.h. unter Verwendung von Telefon, Fax oder E-Mail.

Was ist ein Fernabsatzgeschäft genau?

Von einem Fernabsatzgeschäft ist dann auszugehen, wenn der Vertragsschluss unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (wie Telefon Fax, E-Mail,) erfolgten. Ihr Vertragspartner ist dabei ein Unternehmen (beispielsweise ein Kaufmann oder eine GmbH), das über ein entsprechendes Vertriebssystem verfügt (Onlineshop, Katalog-Versandhandel oder ähnliches). Bei den über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich fast ausnahmslos um Fernabsatzgeschäfte, da der Vertrag die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat und die Einigung unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln herbeigeführt wird. Zusammenfassend müssen also folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie handeln als Verbraucher und bestellen nicht etwa für Ihr Unternehmen,
  • Ihr Vertragspartner ist ein Unternehmer,
  • Ihr Vertragspartner verfügt über ein Fernabsatz-Vertriebssystem (Onlineshop, klassischer Versandhandel),
  • der Vertragsschluss erfolgt über Fernkommunikationsmittel,
  • der Vertrag hat die Erbringung einer Dienstleistung (z.B. Partnerschaftsvermittlungen, kommerzielle Datenbank) oder die Lieferung von Waren (z.B. Kauf und Lieferung einer CD) zum Gegenstand.
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