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eBay-Leitfaden / Allgemeines zu eBay

Fehlverhalten kann zur Sperrung führen

Wer gegen die eBay-AGB oder die von eBay für den Online-Marktplatz formulierten Grundsätze verstößt, gegen den geht eBay mit einem Maßnahmenkatalog (§ 4 der eBay-AGB) vor. Dieser Maßnahmenkatalog sieht das Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten über die Aberkennung des PowerSeller-Status bis zur endgültigen Sperrung des Mitgliedskontos verschiedene Optionen für eBay vor, auf die Verstöße des Mitglieds zu reagieren. Die Auswahl einer Maßnahme hat dabei die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds zu berücksichtigen, insbesondere, ob Anhaltspunkte für ein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln des Mitglieds vorliegen.

Für die Sperrung des Accounts müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen. Zur endgültigen Sperrung kann demnach eine wiederholt negative Bewertung oder die Ü;bertragung des Mitgliedskontos auf einen Dritten führen.

Neben diesem Maßnahmenkatalog behält sich eBay seit dem 01.01.2007 in § 5 Abs. 9 AGB vor, Gebühren für die Löschung von Angeboten oder Inhalten und die Sperrung bzw. Entsperrung von Mitgliedskonten wegen Verstoßes gegen die AGB oder die eBay-Grundsätze zu erheben.

In welcher Höhe Gebühren anfallen können, ist derzeit (Stand 05.02.2007) offen. Die aus den eBay-AGB verlinkte Gebührenordnung weist keinen Gebührentatbestand für die Bearbeitung von AGB- oder Grundsatz-Verstößen aus.

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© 2004 - 2009 Rechtsanwalt Stefan Maas